Allgemeines
Schulbesuch & Krankheit
Schulbesuch
Ihr Kind kann nicht zur Schule kommen? Bitte melden Sie es über das Abmeldetool bei Sdui bis spätestens 8.00 Uhr krank. Eine Abmeldung bis 8.00 Uhr ist dringend erforderlich, weil wir andernfalls parallel zum Unterricht nach Ihrem Kind forschen müssen, um über seinen Verbleib sicher Bescheid zu wissen.
Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern ist nicht erforderlich.
Wir melden krankgemeldete GTS-Kinder vom Essen ab. Das Essen wird Ihnen dann nicht berechnet. Bei einer Abmeldung vom Essen nach 9.00 Uhr wegen Erkrankung während des laufenden Vormittags kann eine Kostenerstattung nicht mehr erfolgen.
SDUI
Für die Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule nutzen wir in erster Linie die App Sdui. Viele Familien kennen dieses bewährte System bereits aus dem Kindergarten.
Nach der Anmeldung erhalten Sie einen persönlichen Account. Über Sdui bekommen Sie alle wichtigen Informationen der Schule sowie Mitteilungen der Klassenleitung schnell und zuverlässig übermittelt. Auch Krankmeldungen Ihres Kindes erfolgen einfach und direkt über die App.
Bitte schauen Sie regelmäßig in Sdui nach, damit Sie stets auf dem aktuellen Stand bleiben.
Wenn Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse anmelden, können Sie bei Bedarf eigenständig ein neues Passwort vergeben. Sollten dennoch Probleme mit Ihrem Account auftreten, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Sekretariat – wir unterstützen Sie selbstverständlich gerne.
Krankheit oder Unfall in der Schule
Krankheit oder Unfall während des Unterrichts
Wenn Ihr Kind während der Schule erkrankt oder einen Unfall hat, informiert die Schule Sie und kümmert sich um die Erstversorgung. Bitte hinterlassen Sie hierfür Notfall-Telefonnummern und achten Sie darauf, dass diese immer aktuell bleiben. Auch die Angabe einer Vertrauensperson, die für Sie einspringen und Ihr Kind ggf. abholen kann, ist sinnvoll.
Mit Eintritt in die Schule ist Ihr Kind kostenlos bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert. Versichert sind Unfälle während des Schulbesuchs, bei schulischen Veranstaltungen und auf dem direkten Weg zur Schule oder von der Schule nach Hause.
Die Unfallkasse übernimmt z.B. entstandene Kosten für Heilbehandlungen oder Ersatz von beschädigten Hilfsmitteln (Brille, …). Beim Arzt oder im Krankenhaus müssen Sie nur angeben, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Bitte informieren Sie die Schule über den Arztbesuch.
Die Unfallanzeige an die Unfallkasse erfolgt über die Schule.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (02632-960155) oder informieren sich über www.ukrlp.de.
Läuse, was nun?
Sollte Ihr Kind einmal von Läusen befallen sein, behandeln Sie es mit entsprechenden Präparaten aus der Apotheke und informieren Sie die Schule.
Nach einer erfolgreichen Behandlung kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen. Bei wiederholtem Auftreten in kurzem Abstand sollte ein Arzt aufgesucht werden, der im Anschluss an die Behandlung die Läusefreiheit bescheinigt.
Lehrergespräche
Die Lehrer stehen Ihnen gerne zu Gesprächen zur Verfügung, jedoch nicht während der Unterrichtszeit und nach Voranmeldung!
Fundsachen
… die nicht zugeordnet werden können, werden am Garderobenständer neben dem Haupteingang gesammelt, Wertgegenstände im Büro des Hausmeisters.
Tipp: Alle persönlichen Dinge, auch Kleidung, sollten deutlich sichtbar mit Namen versehen werden!
Rauchfreie Schule
Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten.
Wir bitten dies auch bei schulischen Veranstaltungen zu beachten.
Schulranzen - Ordnungssysteme
Kenntnisnahme
Bitte unterschreiben Sie alle schriftlichen Leistungsnachweise und Überprüfungen sowie alle Notizen und Nachrichten an Sie im Schulplaner.
Ordnungssysteme
Wir verwenden für die Schulfächer für Schnellhefter, Umschläge, Trennblätter etc. einheitlich folgende Farben:
Deutsch – rot
Mathematik – blau
Sachunterricht – grün
Englisch – gelb
Musik – orange
Religion – violett
Leistungsnachweise – weiß,
GTS – schwarz
Schulranzen
Bitte räumen Sie regelmäßig gemeinsam mit Ihrem Kind den Ranzen und das Mäppchen auf und kontrollieren Sie die Schulsachen auf Vollständigkeit.
Telefonieren in der Schule und Nutzung digitaler Endgeräte
Im Sekretariat darf Ihr Kind in Notfällen (z.B. bei Krankheit) telefonieren.
Auf dem Schulgelände gilt grundsätzlich für alle Handyverbot!
Auch die Nutzung von Smart-Watches ist den Kindern in Abstimmung mit allen Gremien in der Schule nicht erlaubt.
Unterrichtsbefreiung
Die Klassenleitung darf Ihr Kind bis zu einer Dauer von drei Tagen vom Unterricht befreien, aber nicht unmittelbar vor oder direkt nach den Ferien!
Im letztgenannten Fall ist ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung zu stellen, der nur im absoluten Ausnahmefall genehmigt werden kann. Auch eine bereits gebuchte Reise ist hierfür keine Begründung.
Busbeförderung
| Organisation | Ansprechpartner | Telefon | Fax | Web / E-Mail |
|---|---|---|---|---|
| Kreisverwaltung Neuwied Abt. Schülerbeförderung | Hr. Becker Fr. Marx | 02631-803374 02631-803480 | – | www.kreis-neuwied.de |
| Fa. Orthen, Herschbach | – | 02626-5405 | 02626-8287 | www.orthen-omnibusse.de |
| Fa. Griesar, Ebernhahn | – | 02623-951133 | 02623-951134 | griesar-reisen@t-online.de |
| Fa. Zickenheiner, Koblenz | – | 0261-98461-30 | 0261-803070 | zickenheiner.de |
| RWN, Neuwied | – | 02631-352424 | 02631-352527 | – |
Abt. Schülerbeförderung
Fr. Marx
02631-803480
Sollten Sie Beschwerden zur Busbeförderung haben, können Sie diese über den Kontaktbereich der oben genannten Website adressieren. Darüber hinaus wäre Herr Becker hierfür Ihr Ansprechpartner, während Frau Marx bei Fragen rund um die Antragstellung und das Deutschland-Ticket weiterhilft.
Goldene Elterntipps
- Der Arbeitsplatz sollte ruhig und aufgeräumt sein. Auch ein ordentlicher Schulranzen hilft Ihrem Kind, den Überblick zu behalten. Räumen Sie so lange den Schulranzen gemeinsam auf, bis Ihr Kind es alleine kann.
- Das Erledigen der Hausaufgaben sollte von der 1. bis zur 4. Klasse ansteigend 30-60 Minuten dauern. Dabei geht es um die reine Arbeitszeit.
- Fördern Sie die Selbstständigkeit Ihres Kindes! Selbstständiges Arbeiten ist das wichtigste Element einer guten Lernhaltung. Loben Sie deshalb Ihr Kind, wenn es Dinge alleine schafft.
- Ihr Kind soll die Hausaufgaben machen, nicht Sie! Geben Sie deshalb keine Lösungen vor, sondern geben Sie Tipps und Hinweise. So lernt Ihr Kind am meisten und hat das gute Gefühl, die Lösung selbst gefunden zu haben.
- Nehmen Sie sich Zeit für Ihr Kind und geben Sie ihm so die Möglichkeit sein neues Schulwissen durch Erzählen einzubringen.
- Loben Sie Ihr Kind! Wenn Sie gute Leistungen anerkennen, erreichen Sie viel mehr als bei schlechten Ergebnissen zu schimpfen. Seien Sie vorsichtig mit Belohnungen, sie können den Leistungsdruck verstärken.
- Überfordern Sie Ihr Kind nicht. Sie sollten nicht strengere Leistungsmaßstäbe anlegen, als die Lehrerin oder der Lehrer, in dem Sie zum Beispiel Zusatzaufgaben oder das Ausmalen eines Arbeitsblattes verlangen.
- Seien Sie ein Vorbild! Alle Regeln und alles Reden über richtiges Verhalten nützt Ihnen nicht, wenn Sie nicht in Ihrem Verhalten ein Vorbild sind. Ein Kind das seine Eltern häufig lesen sieht, wird selbst auch eher zum Buch greifen, als ein Kind, das seine Eltern häufig vorm Fernseher sieht.
- Sprechen Sie möglichst positiv über Schule, Lehrer / Lehrerinnen und Unterrichtsfächer, um etwaige Vorbehalte Ihres Kindes nicht noch zu bestärken.